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I. Reservierung und Anzahlung

Eine Anzahlung von 30 % ist am Tag der Buchung per Banküberweisung zu leisten ; Ihren unterschriebenen Mietvertrag senden Sie uns innerhalb von 7 Tagen zurück. Wir können keine Reservierungen von Personen unter 18 Jahren annehmen. Die Unterzeichnung des Vertrages setzt die Kenntnis und Annahme der allgemeinen Bedingungen voraus. Für Mieter, die nicht in Frankreich ansässig sind, müssen Zahlungen immer per Expressüberweisung des Typs SWIFT auf das angegebene Bankkonto erfolgen, wobei alle Bankgebühren zu Lasten des Auftraggebers gehen. Aufgrund der Verzögerungen bei der Übermittlung eines Bankauftrags und um die Reservierungsmöglichkeit bis zum Eingang des Geldbetrags auf dem Konto aufrechterhalten zu können, wird der Mieter gebeten, uns per E-Mail eine Kopie des Überweisungsauftrags und des Mietvertrags innerhalb von 7 Tage.

II. Preis - Anzahl der Personen

Die Aufenthaltspreise werden anhand der Anzahl der Übernachtungen berechnet und variieren je nach Saison. Nach Vertragsunterzeichnung werden keine Preisstreitigkeiten mehr anerkannt. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, vor Abreise zu prüfen, ob der Preis für ihn akzeptabel ist. Die Kurtaxe (pro Erwachsener und Nacht) sowie die Reinigungs- und Desinfektionskosten werden zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben. Das Ferienhaus muss jedoch in einem Zustand zurückgegeben werden, der dem ursprünglichen Zustand entspricht. Möbel, Geschirr und Besteck müssen so angeordnet sein, wie sie bei Ankunft vorgefunden wurden. Andernfalls werden die Reinigungskosten berechnet und von der Kaution abgezogen. Heizkosten sind im Preis inbegriffen. Die maximale Personenzahl ist, wie im Mietvertrag angegeben, auf fünf Personen begrenzt. Diese kann jedoch auf sieben Personen erhöht werden, wodurch der Komfort beeinträchtigt wird.

Das heißt, nichts hindert einen Mieter daran, gelegentlich Leute von außerhalb zu empfangen, aber die Leute werden nicht in der Lage sein, vor Ort zu schlafen. Über 24 Monate hinaus gilt jedes Kind als vollwertige Person. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ausstattungen für weitere Personen bereitzustellen und kann allen Mietern sogar freiwillig kündigen, wenn die maximale Personenzahl nicht eingehalten wird.

III. Gleichgewicht

Der Restbetrag wird 30 Tage vor dem Anreisedatum per Banküberweisung bezahlt. Eine Zahlung des Restbetrags bei Anreise ist nicht möglich. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann zur fristlosen Stornierung Ihrer Buchung führen. Bei Last-Minute-Buchungen muss der volle Mietbetrag über den Online-Zahlungslink bezahlt werden.

IV. Tiere

HAUSTIERE WERDEN NICHT AKZEPTIERT. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel ist der Eigentümer berechtigt, den Zugang zu dem/den Tier(en) auf seinem Grundstück zu verweigern. Nachdem der Mieter über den Vertrag informiert wurde, kann er diese Klausel in keinem Fall anfechten und wird auf eigene Kosten die Unterbringung seines Tieres bei einer spezialisierten Organisation übernehmen.

V. Versicherung

Wir bitten Sie, Ihre Mehrgefahrenversicherung zu prüfen und uns bis spätestens 30 Tage vor Betreten des Geländes eine Bescheinigung zukommen zu lassen. Die Nichteinhaltung dieser Klausel führt zur Stornierung der Miete auf Kosten des Mieters (siehe Abschnitt Stornierung).

Der Mieter kann in den Tagen nach Vertragsunterzeichnung eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Sie greift bei Annullierung der Anmietung aufgrund von Tod, Unfall oder schwerer Krankheit, sie gilt ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Anmietung.

VI. Kaution

Für alle möblierten Mieten ist eine Kaution erforderlich. Diese Anzahlung muss zum Zeitpunkt der Buchung über den SWICKLY Online-Zahlungslink geleistet werden (Bank-Vorautorisierung ohne Limitbeschränkungen).Bei Nichtzahlung können wir Ihren Zutritt zu den Räumlichkeiten nicht akzeptieren. Es muss innerhalb von 10 Tagen nach Mietende abzüglich der vom Mieter geschuldeten Beträge zurückgegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume pfleglich zu behandeln. Der Mieter übernimmt zusätzlich zu den Mietkosten alle Schäden, die am Haus entstehen, sowie die Kosten für den Ersatz verlorener, zerstörter oder beschädigter Gegenstände. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitpersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden jeden Vorfall zu melden, der sich in der Unterkunft, ihren Nebengebäuden oder ihrem Zubehör ereignet. Die Höhe der Kaution beträgt 1200 Euro.

VII. An-und Abfahrt

Der Eigentümer oder sein Vertreter empfängt die Mieter für die Ankunftsformalitäten. In der Regel findet der Ankunftstermin nachmittags zwischen 16:00 und 20:00 Uhr und, sofern nicht anders angegeben, an der Mietadresse statt. Der Mieter muss dem Eigentümer die ungefähre Ankunftszeit mitteilen. Diese Mitteilung ist zwingend erforderlich, wenn die Ankunft nicht zu dem im Vertrag vorgesehenen Termin erfolgt. Bei sehr verspäteter Anreise werden zusätzliche Aufnahmekosten erhoben. Sie betragen 50 Euro inkl. MwSt. für Ankünfte nach 20:00 Uhr und vor 22:00 Uhr. Darüber hinaus können wir Ihren Empfang nicht mehr garantieren und bitten Sie, Ihre Unterkunft zu planen und uns anzurufen, um einen Termin für Ihre Ankunft am nächsten Tag zu vereinbaren. Unter keinen Umständen kann der Eigentümer für Ihre Verspätung verantwortlich gemacht werden oder die Kosten für Ihre Unterkunft und Ihre Mahlzeiten übernehmen, wenn Sie nicht zu den vorgesehenen Rezeptionszeiten anreisen konnten. Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Termin und hat er die Empfangsleitung nicht über seine Abwesenheit informiert, verliert er sämtliche Mietrechte. In diesem Fall kann der Eigentümer sofort zu besten Konditionen neu vermieten.

Die Abreise muss zwischen 8.00 und 10.00 Uhr erfolgen, sofern nicht anders angegeben. Wir bestehen darauf, die vereinbarte Zeit einzuhalten: Das Reinigungspersonal arbeitet mit sehr kurzen Fristen. Wir bitten Sie, ihre Aufgabe zu erleichtern, da wir die Mieter, die Ihnen vorausgegangen sind, gefragt haben. Pro Stunde Verspätung wird ein Zuschlag von 50 Euro erhoben. Da diese Vermietung nur auf saisonaler Basis gewährt wird, verpflichtet sich der Mieter, die Räumlichkeiten zu dem im Vertrag vorgesehenen Datum und Zeitpunkt zu verlassen. Während der Laufzeit des Mietvertrages besteht kein Anspruch des Mieters auf Untervermietung dieses Hauses.

VIII. Schreibwaren

Ihre Miete hat Küchengeräte, Geschirr, Möbel und Bettwäsche. Die Menge dieser Ausstattung hängt von der Anzahl der im Vertrag vorgesehenen Personen ab (die Anzahl der Garten- und Poolmöbel entspricht nicht unbedingt der Anzahl der Personen, die berechtigt sind, die Miete zu betreten). Sofern nicht anders vereinbart, werden Bettwäsche und Haushaltswäsche (Servietten, Geschirrtücher etc.) zur Verfügung gestellt. Die Räumlichkeiten werden dem Mieter in einwandfreiem Zustand und mit funktionstüchtigen Maschinen übergeben.

Der Mieter muss unbedingt darauf verzichten, Waschbecken, Waschbecken, Badewannen, Toiletten, verstopfende Gegenstände und Reinigungsmittel, die die Klärgruben und die Waschmaschinen beschädigen können, hineinzuwerfen, andernfalls würde er für die Kosten haften, die für die Wiederherstellung anfallen diese Installationen (zur Information, die Entleerung einer Klärgrube kostet etwa 800 Euro und die Fehlersuche bei Haushaltsgeräten 150 Euro). Der Mieter hat vor seiner Abreise alle Möbelstücke an den Ort zurückzustellen, an dem sie sich bei seiner Ankunft befunden haben.

WICHTIG: Diese Gîte ist "NICHTRAUCHER" ... Jeder Verstoß gegen diese Regel wird mit einem Abzug von 300 Euro von der Kaution am Ende des Aufenthalts belegt.

IX. Schwimmbad

Das Schwimmbad kann nicht ohne Zustimmung des Eigentümers geleert werden, der Mieter muss niemals persönlich in die Maschinen des Schwimmbades eingreifen. Der Eigentümer verpflichtet sich, über ein Sicherheitssystem zu verfügen, das den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. Es ist jedoch Sache des Mieters, alle notwendigen Vorkehrungen für die Nutzung des Swimmingpools zu treffen, insbesondere wenn er mit kleinen Kindern wohnt, die er beaufsichtigen muss. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, die Verantwortung des Eigentümers im Falle eines Unfalls, der ihm, seiner Familie oder seinen Gästen widerfährt, vollständig freizugeben. Im Falle von Unstimmigkeiten mit dieser Klausel bittet der Eigentümer Sie, dieses Haus nicht zu mieten. Bitte beachten Sie: In bestimmten Zeiten außerhalb der Saison - 1. Oktober bis Ende Mai - können die Pools abgedeckt oder leer sein. Die Wartung und Reinigung des Schwimmbeckens liegen in der alleinigen Verantwortung des Eigentümers, ebenso wie die Aufrechterhaltung der Wasserqualität. Der Mieter darf auf keinen Fall ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers an den Maschinen des Pools, der automatischen Bewässerung oder anderem Zubehör manipulieren und ist im Falle eines Verstoßes allein verantwortlich.

X. Pflichten des Mieters

Der Mieter muss sich wie ein guter Vater verhalten und für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Räumlichkeiten sorgen. Außergewöhnliche Veranstaltungen (Empfänge etc.) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers. Die Räumlichkeiten sind bei der Abreise in einem normalen sauberen Zustand zu hinterlassen (Geschirr abwaschen und aufräumen, Bettwäsche und Handtücher einsammeln, Grill reinigen, Mülltonnen entsorgen etc.). Nach Ihrer Abreise wird ein Reinigungs- und Desinfektionsservice bereitgestellt. Wir behalten uns das Recht vor, die zusätzlichen Reinigungsstunden, die sich aus einer offensichtlich missbräuchlichen Situation in diesem Punkt ergeben würden, in Rechnung zu stellen und von der Kaution abzuziehen (100 Euro zur Information). Außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Eigentümers darf die im Vertrag vorgesehene Bettenzahl nicht überschritten werden, und die Bereitstellung von Zustellbetten ist nicht gestattet. Ebenso ist es verboten, im Garten Zelte aufzustellen oder Wohnwagen dort abzustellen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln kann der Eigentümer die Miete kündigen und eine anteilige Entschädigung verlangen (80 Euro pro Nacht und Person: in diesem Fall wird es mit der Kaution verrechnet). Der Mieter kann der Besichtigung der Räumlichkeiten nicht widersprechen, wenn der Eigentümer oder sein Vertreter dies verlangt.

XI. Belästigungen

Der Eigentümer kann nicht für Unregelmäßigkeiten und / oder mangelnden Genuss verantwortlich gemacht werden, die bei den Dienstleistungen von Strom, Wasser usw. auftreten können. ... und lehnt jede Verantwortung für mangelnden Genuss ab, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind.

XII. Sachstand – Beschwerden

Wie der Name schon sagt, ist das Inventar ein Dokument, das den Zustand der Unterkunft und ihrer Ausstattung detailliert beschreibt, Zimmer für Zimmer, Garten ... Wir unterscheiden natürlich das Inventar der Einrichtung am Eingang, bei Mietbeginn und der Inventar verlassen, am Ende der Miete. Der Nutzen liegt auf der Hand: Der Vergleich der beiden Inventare ermöglicht den Nachweis, dass der Mieter seinen Wartungs- und Nutzungspflichten nachgekommen ist. Wie in Artikel 1730 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt, „muss letzterer, wenn zwischen dem Eigentümer und dem Mieter eine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde, den Gegenstand so zurückgeben, wie er ihn gemäß dieser Bestandsaufnahme erhalten hat, es sei denn, er ist verdorben oder durch Veralterung beeinträchtigt oder höhere Gewalt“. Wenn alles in Ordnung ist, wird der Vermieter die Kaution an den Mieter zurückerstatten; Andernfalls wird er die Kosten der Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die der Mieter hätte tragen müssen, von der Kaution abziehen. Wenn kein Inventar erstellt wird, verweist Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juli 1989 auf das Bürgerliche Gesetzbuch: „Wenn kein Inventar erstellt wurde, wird vermutet, dass der Mieter sie in gutem Zustand erhalten hat und sie in gutem Zustand zurückgeben muss, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird “ (Art. 1731). Mit anderen Worten, der Mieter hat die Wohnung mangels Inventar in einwandfreiem Zustand zu übernehmen und zurückzugeben. Nach Ablauf der 48 Stunden gilt das Mietgut beim Betreten des Mieters als unbeschädigt. Das Haus muss vom Mieter in einwandfreiem Wartungs- und Gebrauchszustand zurückgegeben werden, andernfalls behält der Eigentümer die Reparatur- oder Wartungsarbeiten auf die Kaution des Mieters. Reklamationen bezüglich des Mietobjekts müssen innerhalb von 48 Stunden nach Betreten der Räumlichkeiten geltend gemacht werden. Im Streitfall ist ausschließlich das Gericht von Digne-les-Bains zuständig. Die Erstinventur kann anhand von Fotos erfolgen, die beim Einzug der Mieter aufgenommen und ihnen in Form einer digitalen Datei und/oder eines Papierausdrucks übermittelt werden.

XIII. Bilder

Fotos und Videos der Immobilie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers nicht verwendet oder verkauft werden.

XIV. STORNIERUNG

Der Mieter kann seine Miete jederzeit kündigen. Wir weisen jedoch auf die variablen Kosten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Auftretens hin.

Es gelten folgende Bedingungen:

Bei einer Stornierung mehr als 60 Tage vor dem Einzugstermin wird Ihre Kaution innerhalb von 10 Tagen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € zurückerstattet.

Bei einer Stornierung zwischen 60 und 30 Tagen vor dem Einzugstermin werden 50 % Ihrer Kaution zurückerstattet.

Bei einer Stornierung zwischen 30 und 15 Tagen vor dem Einzugstermin behält der Vermieter die Kaution ein.

Bei einer Stornierung weniger als 15 Tage vor dem Einzugstermin ist die volle Miete fällig.

Diese Stornokosten können durch eine vom Mieter individuell abzuschließende Stornoversicherung abgedeckt werden. Unabhängig von den Gründen für die Stornierung muss der Mieter den Eigentümer per Einschreiben mit der Bitte um Empfangsbestätigung benachrichtigen, wobei das Datum des Eingangs dieser Mitteilung die anzuwendende Staffelung bestimmt. Der Mieter, der den Eigentümer nicht informiert hat, wird mit der vollständigen Zahlung des Restbetrags festgehalten. Führte ein Fall höherer Gewalt zur Zerstörung des Hauses oder zur Unmöglichkeit, das Haus zur Verfügung zu stellen, würden dem Mieter alle gezahlten Beträge zurückerstattet, ohne dass er spätere Erstattungen verlangen könnte. Im Falle einer Stornierung auf Initiative des Eigentümers erstattet dieser 120 % der eingezogenen Beträge. Jeder unterbrochene oder verkürzte Aufenthalt oder jede nicht in Anspruch genommene Leistung führt zu keiner Rückerstattung. Auch im Falle einer Rückführung obliegt es dem Mieter, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.